Das Formular zur Registrierung als Nutzer*in von HuMBASEpartout findest du ganz unten auf dieser Seite. Bitte lese dir vor der Registrierung jedoch die ANBs durch und stimme ihnen zu.
Allgemeine Nutzungsbedingungen (ANBs)
1 Örtlichkeit
HuMBASEpartout ist Raum für kulturelle Nutzung. Er gehört sich selbst und ermöglicht, durch seine offene Struktur eigeninitiiert zu arbeiten – unabhängig von jeglicher Erwartungshaltung und Vorleistung. Damit HuMBASEpartout für alle als offen erfahren werden kann, basiert das Konzept des Raums nicht auf personifizierte Direktive – sprich eine Leitung, sondern auf einem Regelwerk und auf Solidarität miteinander. Das bedeutet, es ist Platz für die eigenen Bedürfnisse, wie auch die der Mitnutzenden sowie die des Kulturraums selbst und verlangt deshalb einen besonders rücksichtsvollen Umgang untereinander.
1.1.1 HuMBASEpartout ist ein Kulturraum, verortet innerhalb der HuMBASE, Eckartshaldenweg 7, 70191 Stuttgart.
1.1.1.1 Der Kulturraum HuMBASEpartout begrenzt sich auf den Eingangsbereich im Erdgeschoss, den Treppenaufstieg in den ersten Stock sowie den ehemaligen Kirchensaal im ersten Stock.
1.1.1.1.1 Ein Plan der zu nutzenden Räumlichkeiten befindet sich auf der Website hier
1.1.1.2 Alle abgesperrten Bereiche sowie die Empore über dem Kirchensaal sind privat und von der kulturellen Nutzung ausgeschlossen.
1.1.2 HuMBASEpartout ist ein Ort für temporäres kulturelles Arbeiten und Präsentations- oder Ausstellungsfläche für kulturelle Arbeiten.
1.1.2.1 Beispiele für kulturelles Arbeiten: Kunstproduktion, Proben, Testläufe etc.
1.1.2.2 Beispiele für Präsentations- oder Ausstellungsvorhaben: Aufführungen, Ausstellungen, Performances, Lesungen etc.
1.1.2.2 Welche Nutzungsvorhaben dies im Detail mit einschließt und welche wiederum von einer Nutzung ausgeschlossen sind, sind unter Punkt 4.1.1.2 (Kulturelle Nutzung) aufgeführt.
1.2.1 HuMBASEpartout gehört sich selbst. Das bedeutet, sie kann nicht vereinnahmt werden.
1.2.1.1 HuMBASEpartout möchte jedoch temporär in Besitz genommen werden und kann ihre Räumlichkeiten für einen bestimmten Zeitraum verleihen.
1.2.1.1.1 Diese zeitlich begrenzte Leihe ist durch eine Anmeldung und Buchung im Nutzer*innenbereich auf dieser Website möglich.
1.2.1.2 Die Entleiher*in oder Entleiher*innen (Gruppe) sind verpflichtet, darauf zu achten, dass HuMBASEpartout nur für die unter Punkt 1.1.2 sowie 4.1 festgelegten Vorhaben und nur in dem Rahmen genutzt wird, für die sie ausgelegt bzw. gestaltet ist.
1.2.1.3 Darüber hinaus ist dafür Sorge zu tragen, dass die Räumlichkeiten nach der Nutzung von anderen Personen oder Personengruppen im selben Maße weitergenutzt werden können.
1.2.2 HuMBASEpartout ist kein öffentlicher Ort, sondern ein privates Kulturraum-Projekt.
1.2.2.1 Mit der Unterzeichnung dieser Auflistung erklärt sich die nutzende Person oder Personengruppe damit einverstanden, die daraus resultierenden rechtlichen Gegebenheiten zu akzeptieren.
1.2.2.2 Das Vorgehen von HuMBASEpartout bei einem Verstoß der nutzenden Personen oder Personengruppen gegen die hier aufgeführten Punkte ist unter 5.8 (Verstöße und Schäden) aufgeführt.
1.3 Solidarität mit HuMBASEpartout und Nutzenden
1.3.1 HuMBASEpartout ist ein Ort der Solidarität miteinander.
1.3.2 Das bedeutet, die nutzenden Person oder Personengruppen müssen sich solidarisch für die Anliegen des Ortes und für die Anliegen der Mitnutzenden sowie gegen jegliche Verstöße gegen die ANBs und den Code of Conduct zeigen.
1.3.1 HuMBASEpartout ist ein Ort der Solidarität miteinander.
1.3.2 Das bedeutet, die nutzenden Person oder Personengruppen müssen sich solidarisch für die Anliegen des Ortes und für die Anliegen der Mitnutzenden sowie gegen jegliche Verstöße gegen die ANBs und den Code of Conduct zeigen.
2 Struktur
HuMBASEpartout leitet sich selbst – dabei werden seine Bedürfnisse von kulturellen Sorgearbeiter*innen vertreten. Da der Raum auf eine jurierte Auswahl oder einen inhaltlichen Schwerpunkt verzichtet, wird das Programm durch die Eigeninitiative der Nutzenden selbst kuratiert. Dabei verbleiben die Räumlichkeiten von HuMBASEpartout stets in privater Hand. Nutzende sind bei HuMBASEpartout eigenverantwortlich und auf eigene Gefahr zu Gast.
2.1.1 Der Kulturraum HuMBASEpartout leitet sich selbst.
2.1.1.1 HuMBASEpartout besitzt also keine personifizierte Leitung.
2.1.2 Der Raum wird von kulturellen Sorgearbeiter*innen (dem HuM-Collective, bestehend aus Hannah Häußer und Maximilian Borchert) begleitet, die dafür Sorge tragen möchten, dass die Rechte von HuMBASEpartouts gewahrt werden und als Ansprechpartner*innen in Bezug auf Anregungen, Änderungsvorschläge oder Missstände dienen.
2.1.2.1 Den Sorgearbeiter*innen ist es vorbehalten, bei Verstößen gegen diese ANBs (Allgemeine Nutzungsbedingungen) oder den CoC (Code of Conduct) Personen oder Personengruppen des Hauses zu verweisen oder die unter Punkt 5.8 (Verstöße und Schäden) aufgeführten Maßnahmen zu ergreifen.
2.1.3 Jede*r Nutzer*in verpflichtet sich dazu beizutragen, das Kulturraum Projekt HuMBASEpartout im Sinne der Eigentümerin selbst zu leiten.
2.1.3.1 Das bedeutet konstruktiv, non-aggressiv und mit Nachsicht an einer Atmosphäre des Möglichmachens mitzuwirken.
2.2.1 Die HuMBASEpartout ist privater Kulturraum, der jede*n dazu einlädt, beizutreten und teilzunehmen, die*der einen Ort sucht, um ein kulturelles Anliegen zu verfolgen, für welches ein Raum benötigt wird.
2.2.2 Hierbei trifft HuMBASEpartout keine Auswahl qua Auswahlverfahren, Ausschlusskriterien oder Evaluierung von Relevanz.
2.2.3 HuMBASEpartout verzichtet auf ein kuratiertes Programm, welches von einer feststehenden künstlerischen Leitung erarbeitet wird.
2.2.3.1 HuMBASEpartout erhofft sich, dass durch den Bedarf an nutzbarem Raum und durch die Nutzung von Kulturarbeiter*innen vor Ort von selbst ein kulturelles Programm entsteht.
2.2.3.2 Das Betreten sowie das Arbeiten in HuMBASEpartout geschieht aus freien Stücken und auf eigene Gefahr und Verantwortung. Mehr dazu unter Punkt 5.11 (Haftung).
3 Verhandelbarkeit
HuMBASEpartout ist ein Kulturraum und ein Kulturprojekt zugleich und untersucht dabei Möglichkeiten, kulturell nutzbare Räume zu öffnen und von Machtstrukturen zu lösen. Aus diesem Grund möchte HuMBASEpartout nicht als festgeschriebener Entwurf, sondern als stets verhandelbare Struktur verstanden werden. Daraus resultiert die Möglichkeit, dass sich die Statuten und Umstände des Projekts, wie beispielsweise die ANBs (Allgemeine Nutzungsbedingungen) oder der CoC (Code of Conduct), ändern oder erweitern können. Darüber hinaus lädt HuMBASEpartout dazu ein, Verbesserungsvorschläge vorzubringen und so an der Entwicklung des Orts mitzuwirken.
3.1 HuMBASEpartout ist ein Kulturraum Projekt und ein Kulturprojekt zugleich.
3.1.1 Das bedeutet, dass sich das Projekt in einem steten Status der Verhandelbarkeit befindet und deshalb einen experimentellen Charakter besitzt.
3.1.1.1 Die Initiator*innen von HuMBASEpartout behalten es sich vor, Anpassung am Konzept und der Ausrichtung des Kulturraums sowie den ANBs (Allgemeine Nutzungsbedingungen) oder der CoC (Code of Conduct) vorzunehmen.
3.1.1.2 Alle Nutzenden sind dazu eingeladen, Anregungen und Veränderungsvorschläge bei den Initiatoren einzureichen. Die Kommunikationskanäle mit HuMBASEpartout sind im Moment noch in der Entwicklung. Bis diese fertiggestellt und veröffentlicht sind, bitten wir alle Nutzenden hierfür die Mailadresse der HuMBASE zu nutzen (mail@humbase.de)
3.1.1.3 HuMBASEpartout bittet um Nachsicht, sollten Abläufe stocken, etwas nicht funktionieren oder Missverständnisse auftreten.
4 Nutzung
HuMBASEpartout ist Raum für alle kulturellen Arbeiten. Das bedeutet, dass beinah jegliche Praxis willkommen ist, um allerdings den notwenigen Safe-Space für Kulturarbeiter*innen zu kreieren, sind bestimme Vorhaben von der Nutzung ausgeschlossen. Darüber hinaus sieht sich HuMBASEpartout als Teil der Nachbarschaft und bittet darum, Rücksicht auf die Bedürfnisse der Nachbar*innen zu achten. Die Nutzungsrechte an HuMBASEpartout werden immer zeitgebunden und niemals exklusiv vergeben und beinhalten das Einverständnis der Nutzenden, die Substanz des Gebäudes von HuMBASEpartout zu wahren und intakt zu hinterlassen.
4.1.1 HuMBASEpartout möchte ausschließlich für kulturelle Arbeit genutzt werden.
4.1.1.1 Die Definition, was kulturelle Arbeit bedeutet, wird von HuMBASEpartout nicht detailliert beschrieben, sondern umfasst eine Ermöglichungssphäre, welche alle non-aggressiven, non-diskriminierenden sowie gewaltfreien kulturelle Praktiken (siehe CoC) inkludiert.
4.1.1.2 Von der Nutzung ausgeschlossen:
4.1.1.2.1 Um einen kulturellen Safespace für möglichst viele Positionen zu gewährleisten, innerhalb dessen unterschiedliche Kulturarbeitende koexistieren und kollaborieren können, muss HuMBASEpartout bestimmte Nutzungsvorhaben ausschließen.
4.1.1.2.2 Dabei ist hervorzuheben, dass HuMBASEpartout nur Nutzungsvorhaben und Projekte ausschließt, keine Personen oder Personengruppen.
4.1.1.2.2.1 Ausgeschlossen sind Vorhaben, die die Fläche von HuMBASEpartout primär oder ausschließlich als kommerzielle Fläche nutzen.
4.1.1.2.2.2 Ausgeschlossen sind Vorhaben, die Personen oder Personengruppen aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion oder jeglicher Marginalisierung an der Teilhabe von Veranstaltungen vor Ort oder an der zeitgleichen Nutzung der Räumlichkeiten hindern.
4.1.1.2.2.3 Ausgeschlossen sind Vorhaben mit diskriminierenden oder angrenzenden Inhalten, die nicht allein dem Zweck der Kritik an diskriminierenden oder angrenzenden Inhalten dienen.
4.1.1.2.2.4 Ausgeschlossen sind Vorhaben, die entgegen der in den ANBs (Allgemeine Nutzungsbedingungen) oder dem CoC (Code of Conduct) beschrieben Parameter verstoßen.
4.1.1.2.2.5 Ausgeschlossen sind Sound- oder Lichtarbeiten, die durch Lärm oder Licht negativ in die Lebensqualität der umliegend wohnenden Personen eingreifen, sowie reine Konzerte oder Partys.
4.1.1.2.2.6 Ausgeschlossen ist die Nutzung zwischen 22 Uhr – 7 Uhr.
4.1.1.2.2.7 Ausgeschlossen ist die Nutzung in den Monaten November, Dezember, Januar, Februar und März.
4.1.1.2.2.8 Ausgeschlossen sind Vorhaben, welche die Räumlichkeiten von HuMBASEpartout als Lagerraum oder Wohnraum nutzen.
4.1.1.3 HuMBASEpartout lebt in solidarischer Gegenseitigkeit mit ihren Nachbarn und möchte aus Gründen des Selbsterhalts diesen Zustand wahren.
4.1.1.3.1 Das bedeutet, dass HuMBASEpartout darum bittet, von Vorhaben abzusehen, die unter Punkt 4.1.1.2 zwar nicht explizit von der Nutzung ausgeschlossen sind, aber augenscheinlich Konfliktpotenzial mit den Nachbarn beinhalten.
4.1.1.3.1.1 Ein besonderes Augenmerk ist hierbei auf Lautstärke, Licht und Geruch zu legen.
4.2.1 Das Gebäude von HuMBASEpartout muss instand gehalten werden.
4.2.1.1 Die Metallträger in der Halle dienen der Statik und sind von jeglicher Nutzung und Bearbeitung ausgeschlossen.
4.2.2 Die Wände, Böden oder Decken von HuMBASEpartout dürfen in die kulturelle Nutzung miteinbezogen werden.
4.2.2.1 Das bedeutet, dass sie bemalt oder als Träger von Objekten dienen dürfen. Dabei dürfen Nägel, Schrauben und Dübel verwendet werden.
4.2.2.1.1 Die nutzende Person oder Personengruppe hat dabei darauf zu achten, angemessen vorzugehen und bei der Verwendung von Montagematerial die dazugehörigen Herstellerangaben zu beachten.
4.2.2.1.2 Wie unter Punkt 5.11 (Haftung) aufgeführt, haftet HuMBASEpartout nicht für Schäden, die bei der Nutzung von HuMBASEpartout entstehen.
4.2.2.2 Aufgrund von bestehender Gesundheitsgefahr darf der Boden weder durch Bohren, Schrauben, Sägen noch anderweitig beschädigt werden.
4.2.2.2.1 Wie unter Punkt 5.11 (Haftung) aufgeführt, haftet HuMBASEpartout nicht für Schäden, die bei der Nutzung von HuMBASEpartout entstehen.
4.2.2.3 HuMBASEpartout bittet um einen nachhaltigen und solidarischen Umgang mit ihren Räumlichkeiten, sodass diese langfristig nutzbar bleiben.
4.2.2.3.1 Dies beinhaltet das rückstandslose Entfernen von jeglichen durch die Nutzung entstandenen Veränderungen an der baulichen Substanz von HuMBASEpartout sowie das Entfernen von benutzten Materialien.
4.3 Nutzbarer Raum:
4.3.1 Der im Gebäude von HuMBASEpartout nutzbare Raum beschränkt sich auf folgende Bereiche:
4.3.1.1 Eingangsbereich
4.3.1.2 Foyer
4.3.1.3 Treppenaufgang
4.3.1.4 Kirchensaal im ersten Stock
4.3.1.5 Garten hinter dem Gebäude
4.3.1.5.1 Für den Garten gilt die in 4.1.1.3 aufgeführte Solidarität mit den umliegend Wohnenden in hervorgehobenem Maße.
4.3.1.5.2 Arbeit mit Gefahrenpotenzial (wie beispielsweise mit Feuer) ist strengstens verboten.
4.3.1.5.2.1 Dazu gehört ebenfalls die Zubereitung von Lebensmittel über offenem Feuer (Grillen), oder Ähnliches.
4.3.1.5.3 Auf die Pflanzen- und Tierwelt des Gartens ist Rücksicht zu nehmen.
4.3.1.5.3.1 Diese dürfen weder entfernt noch getötet oder gequält werden.
4.3.2 Alle weiteren Räume sowie die Empore sind von der kulturellen Nutzung ausgeschlossen.
4.3.3 Abseits des Gartens darf der Außenbereich um die HuMBASE nach Absprache mit den kulturellen Sorgearbeiter*innen ebenfalls genutzt werden.
4.4.1 Leider ist die Architektur der HuMBASE und von HuMBASEpartout nicht Barrierefrei.
4.4.1.1 Das bedeutet, dass ein Zugang des Gebäudes nur über Treppen erfolgen kann.
4.4.1.1.1 Es ist möglich das Erdgeschoss über eine steile Rampe zu erreichen.
4.4.1.1.1.1 Die Toiletten befinden sich im Erdgeschoss.
4.4.1.1.1.2 Es sind keine rollstuhlgerechten Toiletten verbaut.
4.4.1.2 Der erste Stock ist aufgrund seiner Architektur nicht barrierefrei zu erreichen.
4.4.1.2.1 Das Gebäude verfügt über keinen Aufzug.
4.5.1 Die Nutzung von HuMBASEpartout ist temporärer Natur.
4.5.1.1 Da die HuMBASEpartout ein Ort für viele kulturelle Anliegen und Vorhaben sein möchte, können die Räumlichkeiten keine feste Atelierstruktur mit festen Arbeitsplätzen bereitstellen.
4.5.2 Die Nutzungsdauer ist daher auf die von der Nutzer*in im Kalender des Nutzer*innenbereichs angegebene Dauer begrenzt.
4.5.2.1 Die maximale Dauer der Nutzung beträgt 21 Tage.
4.5.2.2 Dieser Zeitraum kann in speziellen Fällen, wie zum Beispiel einer längeren Projektdauer und in Absprache mit den Sorgearbeiter*innen der HuMBASEpartout verhandelt und erweitert werden.
4.5.3 Die Nutzung ist auf die Monate von einschließlich April bis Oktober begrenzt.
4.6.1 Die Nutzung von HuMBASEpartout ist keine exklusive Nutzung.
4.6.1.1 Das bedeutet, dass mehrere Parteien den Ort im selben Zeitraum buchen, betreten und nutzen können.
4.6.1.2 HuMBASEpartout ist darauf ausgelegt, dass die Nutzung des Orts gemeinsam verhandelt wird. Das bedeutet, dass alleinige Nutzungsrechte situativ zwischen den aktuell Nutzenden ausgehandelt werden müssen (siehe Punkt 1.3 „Solidarität mit HuMBASEpartout und Nutzenden“).
5 Arbeiten in HuMBASEpartout
Um HuMBASEpartout als flexible und spontane Möglichkeit für Kulturarbeit zu etablieren, ist die Handhabe des Zugangs zu derselben wichtig. Die Codes, die hierfür vergeben werden, sind zeitgebunden und dürfen nicht an Dritte gegeben werden. Des Weiteren bittet HuMBASEpartout um einen sorgfältigen und sparsamen Umgang mit ihren Ressourcen.
Bei Verstößen gegen die ANBs (Allgemeine Nutzungsbedingungen) oder den CoC (Code of Conduct) behält sich HuMBASEpartout vor, die verursachende*n Person*en von der Nutzung von HuMBASEpartout auszuschließen.
5.1.1 Durch Anmeldung und Buchung eines Zeitraums im Nutzer*innenbereich werden temporäre Zugangsrechte zur HuMBASEpartout vergeben.
5.1.2 Diese Rechte beinhalten einen zeitgebundenen Zugangscode für die Schlüsselbox am Haupteingang des Gebäudes.
5.2.1 Der temporäre Zugangscode darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
5.2.1.1 Handelt es sich um eine Gruppe oder eine Arbeit, an der mehrere Parteien beteiligt sind, darf der Code mit den weiteren Teilnehmer*innen geteilt werden.
5.2.1.2 Der Code darf jedoch unter keinen Umständen veröffentlicht werden.
5.2.1.3 Für öffentliche Veranstaltungen muss in Eigenverantwortung eine für die Tür verantwortliche Person berufen werden.
5.2.1.3.1 Nach öffentlichen Veranstaltungen muss die Tür in Eigenverantwortung geschlossen werden.
5.2.1.4 Die letzte Person, die das Gebäude verlässt, hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Türen verschlossen sind.
5.3.1 Der Schlüssel, welcher in der Schlüsselbox befestigt ist, darf nicht entwendet oder weitergegeben werden.
5.3.2 Bei Verlust des Schlüssels haben die verantwortlichen Personen die Kosten der Erneuerung der Schließanlage zu tragen.
5.4.1 HuMBASEpartout liegt innerhalb eines Wohngebiets und sieht sich selbst als einen Teil davon. Das bedeutet, dass ihre Nutzung auf die Bedürfnisse der umliegend wohnenden Menschen Rücksicht nehmen muss.
5.4.2 Die Nutzung von HuMBASEpartout ist von 7 Uhr – 22 Uhr möglich.
5.5.1 Die Schließfächer im ersten Stock stehen für Nutzende zur freien Verfügung und können für den Nutzungszeitraum belegt werden.
5.5.2 Die Fächer müssen mit selbst mitgebrachten Schlössern verschlossen werden.
5.5.3 HuMBASEpartout gibt keine Garantie, dass allen Nutzenden jeweils eines dieser Fächer zur Verfügung steht.
5.5.4 HuMBASEpartout übernimmt keine Haftung für in den Schließfächern verstaute Gegenstände.
5.5.5 Sollte ein Schließfach bis 14 Tage nach der eigentlichen Nutzung des Raumes noch belegt sein, wird der Inhalt sowie das Schloss von HuMBASEpartout beseitigt.
5.6.1 Die Beleuchtung von HuMBASEpartout lässt sich über einzelne Schalter oder über ein Schalterpanel im Kirchensaal unter der Empore steuern.
5.6.1.1 Auf die Bedienung des Schalterpanels wird vor Ort hingewiesen.
5.6.2 Die letzte Person, die das Gebäude verlässt, hat dafür Sorge zu tragen, dass die Lichter im gesamten Gebäude ausgeschaltet werden.
5.6.3 HuMBASEpartout bittet um einen rücksichtsvollen Umgang mit Energie-, Strom- und Wasserverbrauch.
5.7.1 HuMBASEpartout baut darauf, dass die durch die Nutzung oder durch initiierte Veranstaltungen verursachte Verschmutzung von den Nutzenden oder Initiatoren selbstverantwortlich beseitigt wird.
5.7.2 HuMBASEpartout stellt dafür Reinigungsutensilien und Müllbehältnisse bereit.
5.7.2.1 Die Reinigungsutensilien befinden sich im Putzraum im WC.
5.7.2.2 Die Müllcontainer befinden sich im Außenbereich neben dem Tor zur Straße.
5.8.1 Bei Verstößen gegen die ANBs (Allgemeine Nutzungsbedingungen) oder den CoC (Code of Conduct) behält sich HuMBASEpartout vor, die verursachende*n Person*en oder Personengruppe*n von der Nutzung von HuMBASEpartout auszuschließen und entstandenen Schaden auf Kosten der verursachenden Person*en oder Personengruppe*n zu beseitigen.
5.8.2 HuMBASEpartout bittet darum, die Sorgearbeiter*innen auf etwaige Verstöße hinzuweisen.
5.9.1 Bei Notfällen bittet HuMBASEpartout darum, zuerst eigenverantwortlich und je nach Situation Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst etc. zu alarmieren, da die nutzende Person vor Ort dafür Verantwortung trägt.
Nummer Feuerwehr: 112
Nummer Polizei: 110
Nummer Rettungsdienst: 112
5.9.2 HuMBASEpartout bittet im weiteren darum, danach die Sorgearbeiter*innen zu benachrichtigen.
5.9.2.1 Zu diesem Zweck können die Sorgearbeiter*innen unter folgenden Kontaktdaten erreicht werde:
Hannah Häußer: +49 17670063924
Maximilian Borchert: +49 15168145160
Mail: mail@humbase.de
5.9.3 Der Verbandskasten befindet sich: Erdgeschoss, im Eingangsbereich rechts, an der Wand.
5.9.4 Der Feuerlöscher befindet sich: 1. Stock, im Vorraum links, an der Wand.
5.10.1 Im Windfang von HuMBASEpartout steht allen Interessierten eine Kulturwand, bestehend aus einer Wandfläche sowie einer Ablage frei zur Verfügung.
5.10.1.1 Diese Kulturwand soll zur Ankündigung von lokalen und überregionalen Kulturveranstaltungen dienen.
5.10.1.2 Möglichkeiten der Nutzung der Kulturwand
5.10.1.2.1 An der Kulturwand dürfen Plakate angebracht sowie Flyer und weiteres Ankündigungs- und Werbematerial ausgelegt werden.
5.10.1.2.2 Die Kulturwand darf von HuMBASEpartout Nutzenden sowie externen Interessierten genutzt werden.
5.10.1.3 Auflagen der Nutzung der Kulturwand
5.10.1.3.1 Die Ankündigenden/Werbenden müssen selbstständig dafür Sorge tragen, dass die Ankündigungs- bzw. Werbematerialien nach Ablauf der Veranstaltungen entfernt werden.
5.10.1.3.2 Die angekündigten und beworbenen Veranstaltungen müssen mit dem CoC und den Werten von HuMBASEpartout übereinstimmen.
5.10.1.3.2.1 Materialien, die diesen Werten nicht entsprechen, werden von den Sorgearbeiter*innen entfernt.
5.11.1Die Initiatoren der HuMBASEpartout sowie HuMBASEpartout selbst übernehmen keinerlei Haftung für bei der Nutzung oder im Gebäude der HuMBASE entstandene Schäden an Körper und Geist.
5.11.2 Das Betreten sowie das Arbeiten in HuMBASEpartout geschieht aus freien Stücken und auf eigene Gefahr und Verantwortung.
5.11.3 Die Initiatoren der HuMBASEpartout sowie HuMBASEpartout selbst übernehmen keine Haftung für das Abhandenkommen oder die Beschädigung von dort temporär gelagerten oder genutzten Gegenständen.
Das Formular zur Registrierung als Nutzer*in von HuMBASEpartout findest du ganz unten auf dieser Seite. Bitte lese dir vor der Registrierung jedoch die ANBs durch und stimme ihnen zu.
Allgemeine Nutzungsbedingungen (ANBs)
1 Örtlichkeit
HuMBASEpartout ist Raum für kulturelle Nutzung. Er gehört sich selbst und ermöglicht, durch seine offene Struktur eigeninitiiert zu arbeiten – unabhängig von jeglicher Erwartungshaltung und Vorleistung. Damit HuMBASEpartout für alle als offen erfahren werden kann, basiert das Konzept des Raums nicht auf personifizierte Direktive – sprich eine Leitung, sondern auf einem Regelwerk und auf Solidarität miteinander. Das bedeutet, es ist Platz für die eigenen Bedürfnisse, wie auch die der Mitnutzenden sowie die des Kulturraums selbst und verlangt deshalb einen besonders rücksichtsvollen Umgang untereinander.
1.1.1 HuMBASEpartout ist ein Kulturraum, verortet innerhalb der HuMBASE, Eckartshaldenweg 7, 70191 Stuttgart.
1.1.1.1 Der Kulturraum HuMBASEpartout begrenzt sich auf den Eingangsbereich im Erdgeschoss, den Treppenaufstieg in den ersten Stock sowie den ehemaligen Kirchensaal im ersten Stock.
1.1.1.1.1 Ein Plan der zu nutzenden Räumlichkeiten befindet sich auf der Website hier
1.1.1.2 Alle abgesperrten Bereiche sowie die Empore über dem Kirchensaal sind privat und von der kulturellen Nutzung ausgeschlossen.
1.1.2 HuMBASEpartout ist ein Ort für temporäres kulturelles Arbeiten und Präsentations- oder Ausstellungsfläche für kulturelle Arbeiten.
1.1.2.1 Beispiele für kulturelles Arbeiten: Kunstproduktion, Proben, Testläufe etc.
1.1.2.2 Beispiele für Präsentations- oder Ausstellungsvorhaben: Aufführungen, Ausstellungen, Performances, Lesungen etc.
1.1.2.2 Welche Nutzungsvorhaben dies im Detail mit einschließt und welche wiederum von einer Nutzung ausgeschlossen sind, sind unter Punkt 4.1.1.2 (Kulturelle Nutzung) aufgeführt.
1.2.1 HuMBASEpartout gehört sich selbst. Das bedeutet, sie kann nicht vereinnahmt werden.
1.2.1.1 HuMBASEpartout möchte jedoch temporär in Besitz genommen werden und kann ihre Räumlichkeiten für einen bestimmten Zeitraum verleihen.
1.2.1.1.1 Diese zeitlich begrenzte Leihe ist durch eine Anmeldung und Buchung im Nutzer*innenbereich auf dieser Website möglich.
1.2.1.2 Die Entleiher*in oder Entleiher*innen (Gruppe) sind verpflichtet, darauf zu achten, dass HuMBASEpartout nur für die unter Punkt 1.1.2 sowie 4.1 festgelegten Vorhaben und nur in dem Rahmen genutzt wird, für die sie ausgelegt bzw. gestaltet ist.
1.2.1.3 Darüber hinaus ist dafür Sorge zu tragen, dass die Räumlichkeiten nach der Nutzung von anderen Personen oder Personengruppen im selben Maße weitergenutzt werden können.
1.2.2 HuMBASEpartout ist kein öffentlicher Ort, sondern ein privates Kulturraum-Projekt.
1.2.2.1 Mit der Unterzeichnung dieser Auflistung erklärt sich die nutzende Person oder Personengruppe damit einverstanden, die daraus resultierenden rechtlichen Gegebenheiten zu akzeptieren.
1.2.2.2 Das Vorgehen von HuMBASEpartout bei einem Verstoß der nutzenden Personen oder Personengruppen gegen die hier aufgeführten Punkte ist unter 5.8 (Verstöße und Schäden) aufgeführt.
1.3 Solidarität mit HuMBASEpartout und Nutzenden
1.3.1 HuMBASEpartout ist ein Ort der Solidarität miteinander.
1.3.2 Das bedeutet, die nutzenden Person oder Personengruppen müssen sich solidarisch für die Anliegen des Ortes und für die Anliegen der Mitnutzenden sowie gegen jegliche Verstöße gegen die ANBs und den Code of Conduct zeigen.
1.3.1 HuMBASEpartout ist ein Ort der Solidarität miteinander.
1.3.2 Das bedeutet, die nutzenden Person oder Personengruppen müssen sich solidarisch für die Anliegen des Ortes und für die Anliegen der Mitnutzenden sowie gegen jegliche Verstöße gegen die ANBs und den Code of Conduct zeigen.
2 Struktur
HuMBASEpartout leitet sich selbst – dabei werden seine Bedürfnisse von kulturellen Sorgearbeiter*innen vertreten. Da der Raum auf eine jurierte Auswahl oder einen inhaltlichen Schwerpunkt verzichtet, wird das Programm durch die Eigeninitiative der Nutzenden selbst kuratiert. Dabei verbleiben die Räumlichkeiten von HuMBASEpartout stets in privater Hand. Nutzende sind bei HuMBASEpartout eigenverantwortlich und auf eigene Gefahr zu Gast.
2.1.1 Der Kulturraum HuMBASEpartout leitet sich selbst.
2.1.1.1 HuMBASEpartout besitzt also keine personifizierte Leitung.
2.1.2 Der Raum wird von kulturellen Sorgearbeiter*innen (dem HuM-Collective, bestehend aus Hannah Häußer und Maximilian Borchert) begleitet, die dafür Sorge tragen möchten, dass die Rechte von HuMBASEpartouts gewahrt werden und als Ansprechpartner*innen in Bezug auf Anregungen, Änderungsvorschläge oder Missstände dienen.
2.1.2.1 Den Sorgearbeiter*innen ist es vorbehalten, bei Verstößen gegen diese ANBs (Allgemeine Nutzungsbedingungen) oder den CoC (Code of Conduct) Personen oder Personengruppen des Hauses zu verweisen oder die unter Punkt 5.8 (Verstöße und Schäden) aufgeführten Maßnahmen zu ergreifen.
2.1.3 Jede*r Nutzer*in verpflichtet sich dazu beizutragen, das Kulturraum Projekt HuMBASEpartout im Sinne der Eigentümerin selbst zu leiten.
2.1.3.1 Das bedeutet konstruktiv, non-aggressiv und mit Nachsicht an einer Atmosphäre des Möglichmachens mitzuwirken.
2.2.1 Die HuMBASEpartout ist privater Kulturraum, der jede*n dazu einlädt, beizutreten und teilzunehmen, die*der einen Ort sucht, um ein kulturelles Anliegen zu verfolgen, für welches ein Raum benötigt wird.
2.2.2 Hierbei trifft HuMBASEpartout keine Auswahl qua Auswahlverfahren, Ausschlusskriterien oder Evaluierung von Relevanz.
2.2.3 HuMBASEpartout verzichtet auf ein kuratiertes Programm, welches von einer feststehenden künstlerischen Leitung erarbeitet wird.
2.2.3.1 HuMBASEpartout erhofft sich, dass durch den Bedarf an nutzbarem Raum und durch die Nutzung von Kulturarbeiter*innen vor Ort von selbst ein kulturelles Programm entsteht.
2.2.3.2 Das Betreten sowie das Arbeiten in HuMBASEpartout geschieht aus freien Stücken und auf eigene Gefahr und Verantwortung. Mehr dazu unter Punkt 5.11 (Haftung).
3 Verhandelbarkeit
HuMBASEpartout ist ein Kulturraum und ein Kulturprojekt zugleich und untersucht dabei Möglichkeiten, kulturell nutzbare Räume zu öffnen und von Machtstrukturen zu lösen. Aus diesem Grund möchte HuMBASEpartout nicht als festgeschriebener Entwurf, sondern als stets verhandelbare Struktur verstanden werden. Daraus resultiert die Möglichkeit, dass sich die Statuten und Umstände des Projekts, wie beispielsweise die ANBs (Allgemeine Nutzungsbedingungen) oder der CoC (Code of Conduct), ändern oder erweitern können. Darüber hinaus lädt HuMBASEpartout dazu ein, Verbesserungsvorschläge vorzubringen und so an der Entwicklung des Orts mitzuwirken.
3.1 HuMBASEpartout ist ein Kulturraum Projekt und ein Kulturprojekt zugleich.
3.1.1 Das bedeutet, dass sich das Projekt in einem steten Status der Verhandelbarkeit befindet und deshalb einen experimentellen Charakter besitzt.
3.1.1.1 Die Initiator*innen von HuMBASEpartout behalten es sich vor, Anpassung am Konzept und der Ausrichtung des Kulturraums sowie den ANBs (Allgemeine Nutzungsbedingungen) oder der CoC (Code of Conduct) vorzunehmen.
3.1.1.2 Alle Nutzenden sind dazu eingeladen, Anregungen und Veränderungsvorschläge bei den Initiatoren einzureichen. Die Kommunikationskanäle mit HuMBASEpartout sind im Moment noch in der Entwicklung. Bis diese fertiggestellt und veröffentlicht sind, bitten wir alle Nutzenden hierfür die Mailadresse der HuMBASE zu nutzen (mail@humbase.de)
3.1.1.3 HuMBASEpartout bittet um Nachsicht, sollten Abläufe stocken, etwas nicht funktionieren oder Missverständnisse auftreten.
4 Nutzung
HuMBASEpartout ist Raum für alle kulturellen Arbeiten. Das bedeutet, dass beinah jegliche Praxis willkommen ist, um allerdings den notwenigen Safe-Space für Kulturarbeiter*innen zu kreieren, sind bestimme Vorhaben von der Nutzung ausgeschlossen. Darüber hinaus sieht sich HuMBASEpartout als Teil der Nachbarschaft und bittet darum, Rücksicht auf die Bedürfnisse der Nachbar*innen zu achten. Die Nutzungsrechte an HuMBASEpartout werden immer zeitgebunden und niemals exklusiv vergeben und beinhalten das Einverständnis der Nutzenden, die Substanz des Gebäudes von HuMBASEpartout zu wahren und intakt zu hinterlassen.
4.1.1 HuMBASEpartout möchte ausschließlich für kulturelle Arbeit genutzt werden.
4.1.1.1 Die Definition, was kulturelle Arbeit bedeutet, wird von HuMBASEpartout nicht detailliert beschrieben, sondern umfasst eine Ermöglichungssphäre, welche alle non-aggressiven, non-diskriminierenden sowie gewaltfreien kulturelle Praktiken (siehe CoC) inkludiert.
4.1.1.2 Von der Nutzung ausgeschlossen:
4.1.1.2.1 Um einen kulturellen Safespace für möglichst viele Positionen zu gewährleisten, innerhalb dessen unterschiedliche Kulturarbeitende koexistieren und kollaborieren können, muss HuMBASEpartout bestimmte Nutzungsvorhaben ausschließen.
4.1.1.2.2 Dabei ist hervorzuheben, dass HuMBASEpartout nur Nutzungsvorhaben und Projekte ausschließt, keine Personen oder Personengruppen.
4.1.1.2.2.1 Ausgeschlossen sind Vorhaben, die die Fläche von HuMBASEpartout primär oder ausschließlich als kommerzielle Fläche nutzen.
4.1.1.2.2.2 Ausgeschlossen sind Vorhaben, die Personen oder Personengruppen aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion oder jeglicher Marginalisierung an der Teilhabe von Veranstaltungen vor Ort oder an der zeitgleichen Nutzung der Räumlichkeiten hindern.
4.1.1.2.2.3 Ausgeschlossen sind Vorhaben mit diskriminierenden oder angrenzenden Inhalten, die nicht allein dem Zweck der Kritik an diskriminierenden oder angrenzenden Inhalten dienen.
4.1.1.2.2.4 Ausgeschlossen sind Vorhaben, die entgegen der in den ANBs (Allgemeine Nutzungsbedingungen) oder dem CoC (Code of Conduct) beschrieben Parameter verstoßen.
4.1.1.2.2.5 Ausgeschlossen sind Sound- oder Lichtarbeiten, die durch Lärm oder Licht negativ in die Lebensqualität der umliegend wohnenden Personen eingreifen, sowie reine Konzerte oder Partys.
4.1.1.2.2.6 Ausgeschlossen ist die Nutzung zwischen 22 Uhr – 7 Uhr.
4.1.1.2.2.7 Ausgeschlossen ist die Nutzung in den Monaten November, Dezember, Januar, Februar und März.
4.1.1.2.2.8 Ausgeschlossen sind Vorhaben, welche die Räumlichkeiten von HuMBASEpartout als Lagerraum oder Wohnraum nutzen.
4.1.1.3 HuMBASEpartout lebt in solidarischer Gegenseitigkeit mit ihren Nachbarn und möchte aus Gründen des Selbsterhalts diesen Zustand wahren.
4.1.1.3.1 Das bedeutet, dass HuMBASEpartout darum bittet, von Vorhaben abzusehen, die unter Punkt 4.1.1.2 zwar nicht explizit von der Nutzung ausgeschlossen sind, aber augenscheinlich Konfliktpotenzial mit den Nachbarn beinhalten.
4.1.1.3.1.1 Ein besonderes Augenmerk ist hierbei auf Lautstärke, Licht und Geruch zu legen.
4.2.1 Das Gebäude von HuMBASEpartout muss instand gehalten werden.
4.2.1.1 Die Metallträger in der Halle dienen der Statik und sind von jeglicher Nutzung und Bearbeitung ausgeschlossen.
4.2.2 Die Wände, Böden oder Decken von HuMBASEpartout dürfen in die kulturelle Nutzung miteinbezogen werden.
4.2.2.1 Das bedeutet, dass sie bemalt oder als Träger von Objekten dienen dürfen. Dabei dürfen Nägel, Schrauben und Dübel verwendet werden.
4.2.2.1.1 Die nutzende Person oder Personengruppe hat dabei darauf zu achten, angemessen vorzugehen und bei der Verwendung von Montagematerial die dazugehörigen Herstellerangaben zu beachten.
4.2.2.1.2 Wie unter Punkt 5.11 (Haftung) aufgeführt, haftet HuMBASEpartout nicht für Schäden, die bei der Nutzung von HuMBASEpartout entstehen.
4.2.2.2 Aufgrund von bestehender Gesundheitsgefahr darf der Boden weder durch Bohren, Schrauben, Sägen noch anderweitig beschädigt werden.
4.2.2.2.1 Wie unter Punkt 5.11 (Haftung) aufgeführt, haftet HuMBASEpartout nicht für Schäden, die bei der Nutzung von HuMBASEpartout entstehen.
4.2.2.3 HuMBASEpartout bittet um einen nachhaltigen und solidarischen Umgang mit ihren Räumlichkeiten, sodass diese langfristig nutzbar bleiben.
4.2.2.3.1 Dies beinhaltet das rückstandslose Entfernen von jeglichen durch die Nutzung entstandenen Veränderungen an der baulichen Substanz von HuMBASEpartout sowie das Entfernen von benutzten Materialien.
4.3 Nutzbarer Raum:
4.3.1 Der im Gebäude von HuMBASEpartout nutzbare Raum beschränkt sich auf folgende Bereiche:
4.3.1.1 Eingangsbereich
4.3.1.2 Foyer
4.3.1.3 Treppenaufgang
4.3.1.4 Kirchensaal im ersten Stock
4.3.1.5 Garten hinter dem Gebäude
4.3.1.5.1 Für den Garten gilt die in 4.1.1.3 aufgeführte Solidarität mit den umliegend Wohnenden in hervorgehobenem Maße.
4.3.1.5.2 Arbeit mit Gefahrenpotenzial (wie beispielsweise mit Feuer) ist strengstens verboten.
4.3.1.5.2.1 Dazu gehört ebenfalls die Zubereitung von Lebensmittel über offenem Feuer (Grillen), oder Ähnliches.
4.3.1.5.3 Auf die Pflanzen- und Tierwelt des Gartens ist Rücksicht zu nehmen.
4.3.1.5.3.1 Diese dürfen weder entfernt noch getötet oder gequält werden.
4.3.2 Alle weiteren Räume sowie die Empore sind von der kulturellen Nutzung ausgeschlossen.
4.3.3 Abseits des Gartens darf der Außenbereich um die HuMBASE nach Absprache mit den kulturellen Sorgearbeiter*innen ebenfalls genutzt werden.
4.4.1 Leider ist die Architektur der HuMBASE und von HuMBASEpartout nicht Barrierefrei.
4.4.1.1 Das bedeutet, dass ein Zugang des Gebäudes nur über Treppen erfolgen kann.
4.4.1.1.1 Es ist möglich das Erdgeschoss über eine steile Rampe zu erreichen.
4.4.1.1.1.1 Die Toiletten befinden sich im Erdgeschoss.
4.4.1.1.1.2 Es sind keine rollstuhlgerechten Toiletten verbaut.
4.4.1.2 Der erste Stock ist aufgrund seiner Architektur nicht barrierefrei zu erreichen.
4.4.1.2.1 Das Gebäude verfügt über keinen Aufzug.
4.5.1 Die Nutzung von HuMBASEpartout ist temporärer Natur.
4.5.1.1 Da die HuMBASEpartout ein Ort für viele kulturelle Anliegen und Vorhaben sein möchte, können die Räumlichkeiten keine feste Atelierstruktur mit festen Arbeitsplätzen bereitstellen.
4.5.2 Die Nutzungsdauer ist daher auf die von der Nutzer*in im Kalender des Nutzer*innenbereichs angegebene Dauer begrenzt.
4.5.2.1 Die maximale Dauer der Nutzung beträgt 21 Tage.
4.5.2.2 Dieser Zeitraum kann in speziellen Fällen, wie zum Beispiel einer längeren Projektdauer und in Absprache mit den Sorgearbeiter*innen der HuMBASEpartout verhandelt und erweitert werden.
4.5.3 Die Nutzung ist auf die Monate von einschließlich April bis Oktober begrenzt.
4.6.1 Die Nutzung von HuMBASEpartout ist keine exklusive Nutzung.
4.6.1.1 Das bedeutet, dass mehrere Parteien den Ort im selben Zeitraum buchen, betreten und nutzen können.
4.6.1.2 HuMBASEpartout ist darauf ausgelegt, dass die Nutzung des Orts gemeinsam verhandelt wird. Das bedeutet, dass alleinige Nutzungsrechte situativ zwischen den aktuell Nutzenden ausgehandelt werden müssen (siehe Punkt 1.3 „Solidarität mit HuMBASEpartout und Nutzenden“).
5 Arbeiten in HuMBASEpartout
Um HuMBASEpartout als flexible und spontane Möglichkeit für Kulturarbeit zu etablieren, ist die Handhabe des Zugangs zu derselben wichtig. Die Codes, die hierfür vergeben werden, sind zeitgebunden und dürfen nicht an Dritte gegeben werden. Des Weiteren bittet HuMBASEpartout um einen sorgfältigen und sparsamen Umgang mit ihren Ressourcen.
Bei Verstößen gegen die ANBs (Allgemeine Nutzungsbedingungen) oder den CoC (Code of Conduct) behält sich HuMBASEpartout vor, die verursachende*n Person*en von der Nutzung von HuMBASEpartout auszuschließen.
5.1.1 Durch Anmeldung und Buchung eines Zeitraums im Nutzer*innenbereich werden temporäre Zugangsrechte zur HuMBASEpartout vergeben.
5.1.2 Diese Rechte beinhalten einen zeitgebundenen Zugangscode für die Schlüsselbox am Haupteingang des Gebäudes.
5.2.1 Der temporäre Zugangscode darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
5.2.1.1 Handelt es sich um eine Gruppe oder eine Arbeit, an der mehrere Parteien beteiligt sind, darf der Code mit den weiteren Teilnehmer*innen geteilt werden.
5.2.1.2 Der Code darf jedoch unter keinen Umständen veröffentlicht werden.
5.2.1.3 Für öffentliche Veranstaltungen muss in Eigenverantwortung eine für die Tür verantwortliche Person berufen werden.
5.2.1.3.1 Nach öffentlichen Veranstaltungen muss die Tür in Eigenverantwortung geschlossen werden.
5.2.1.4 Die letzte Person, die das Gebäude verlässt, hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Türen verschlossen sind.
5.3.1 Der Schlüssel, welcher in der Schlüsselbox befestigt ist, darf nicht entwendet oder weitergegeben werden.
5.3.2 Bei Verlust des Schlüssels haben die verantwortlichen Personen die Kosten der Erneuerung der Schließanlage zu tragen.
5.4.1 HuMBASEpartout liegt innerhalb eines Wohngebiets und sieht sich selbst als einen Teil davon. Das bedeutet, dass ihre Nutzung auf die Bedürfnisse der umliegend wohnenden Menschen Rücksicht nehmen muss.
5.4.2 Die Nutzung von HuMBASEpartout ist von 7 Uhr – 22 Uhr möglich.
5.5.1 Die Schließfächer im ersten Stock stehen für Nutzende zur freien Verfügung und können für den Nutzungszeitraum belegt werden.
5.5.2 Die Fächer müssen mit selbst mitgebrachten Schlössern verschlossen werden.
5.5.3 HuMBASEpartout gibt keine Garantie, dass allen Nutzenden jeweils eines dieser Fächer zur Verfügung steht.
5.5.4 HuMBASEpartout übernimmt keine Haftung für in den Schließfächern verstaute Gegenstände.
5.5.5 Sollte ein Schließfach bis 14 Tage nach der eigentlichen Nutzung des Raumes noch belegt sein, wird der Inhalt sowie das Schloss von HuMBASEpartout beseitigt.
5.6.1 Die Beleuchtung von HuMBASEpartout lässt sich über einzelne Schalter oder über ein Schalterpanel im Kirchensaal unter der Empore steuern.
5.6.1.1 Auf die Bedienung des Schalterpanels wird vor Ort hingewiesen.
5.6.2 Die letzte Person, die das Gebäude verlässt, hat dafür Sorge zu tragen, dass die Lichter im gesamten Gebäude ausgeschaltet werden.
5.6.3 HuMBASEpartout bittet um einen rücksichtsvollen Umgang mit Energie-, Strom- und Wasserverbrauch.
5.7.1 HuMBASEpartout baut darauf, dass die durch die Nutzung oder durch initiierte Veranstaltungen verursachte Verschmutzung von den Nutzenden oder Initiatoren selbstverantwortlich beseitigt wird.
5.7.2 HuMBASEpartout stellt dafür Reinigungsutensilien und Müllbehältnisse bereit.
5.7.2.1 Die Reinigungsutensilien befinden sich im Putzraum im WC.
5.7.2.2 Die Müllcontainer befinden sich im Außenbereich neben dem Tor zur Straße.
5.8.1 Bei Verstößen gegen die ANBs (Allgemeine Nutzungsbedingungen) oder den CoC (Code of Conduct) behält sich HuMBASEpartout vor, die verursachende*n Person*en oder Personengruppe*n von der Nutzung von HuMBASEpartout auszuschließen und entstandenen Schaden auf Kosten der verursachenden Person*en oder Personengruppe*n zu beseitigen.
5.8.2 HuMBASEpartout bittet darum, die Sorgearbeiter*innen auf etwaige Verstöße hinzuweisen.
5.9.1 Bei Notfällen bittet HuMBASEpartout darum, zuerst eigenverantwortlich und je nach Situation Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst etc. zu alarmieren, da die nutzende Person vor Ort dafür Verantwortung trägt.
Nummer Feuerwehr: 112
Nummer Polizei: 110
Nummer Rettungsdienst: 112
5.9.2 HuMBASEpartout bittet im weiteren darum, danach die Sorgearbeiter*innen zu benachrichtigen.
5.9.2.1 Zu diesem Zweck können die Sorgearbeiter*innen unter folgenden Kontaktdaten erreicht werde:
Hannah Häußer: +49 17670063924
Maximilian Borchert: +49 15168145160
Mail: mail@humbase.de
5.9.3 Der Verbandskasten befindet sich: Erdgeschoss, im Eingangsbereich rechts, an der Wand.
5.9.4 Der Feuerlöscher befindet sich: 1. Stock, im Vorraum links, an der Wand.
5.10.1 Im Windfang von HuMBASEpartout steht allen Interessierten eine Kulturwand, bestehend aus einer Wandfläche sowie einer Ablage frei zur Verfügung.
5.10.1.1 Diese Kulturwand soll zur Ankündigung von lokalen und überregionalen Kulturveranstaltungen dienen.
5.10.1.2 Möglichkeiten der Nutzung der Kulturwand
5.10.1.2.1 An der Kulturwand dürfen Plakate angebracht sowie Flyer und weiteres Ankündigungs- und Werbematerial ausgelegt werden.
5.10.1.2.2 Die Kulturwand darf von HuMBASEpartout Nutzenden sowie externen Interessierten genutzt werden.
5.10.1.3 Auflagen der Nutzung der Kulturwand
5.10.1.3.1 Die Ankündigenden/Werbenden müssen selbstständig dafür Sorge tragen, dass die Ankündigungs- bzw. Werbematerialien nach Ablauf der Veranstaltungen entfernt werden.
5.10.1.3.2 Die angekündigten und beworbenen Veranstaltungen müssen mit dem CoC und den Werten von HuMBASEpartout übereinstimmen.
5.10.1.3.2.1 Materialien, die diesen Werten nicht entsprechen, werden von den Sorgearbeiter*innen entfernt.
5.11.1Die Initiatoren der HuMBASEpartout sowie HuMBASEpartout selbst übernehmen keinerlei Haftung für bei der Nutzung oder im Gebäude der HuMBASE entstandene Schäden an Körper und Geist.
5.11.2 Das Betreten sowie das Arbeiten in HuMBASEpartout geschieht aus freien Stücken und auf eigene Gefahr und Verantwortung.
5.11.3 Die Initiatoren der HuMBASEpartout sowie HuMBASEpartout selbst übernehmen keine Haftung für das Abhandenkommen oder die Beschädigung von dort temporär gelagerten oder genutzten Gegenständen.